Der Landkreis ist als kommunale Gebietskörperschaft eine der Keimzellen des demokratischen Staates. Er erbringt Leistungen für die Daseinsvorsorge seiner Bürger im sozialen, wirtschaftlichen gesundheitlichen und ökologischen Umfeld und ermöglicht gleichzeitig deren Teilnahme an der Gestaltung des öffentlichen Lebens. Nach Zweckbestimmung und Funktion ist der Landkreis eng mit den Gemeinden verbunden, die sein Territorium ausmachen. Hierbei ist deren Verhältnis auf Ergänzung angelegt, da beide Partner gleichwertige kommunale Aufgaben erledigen; der Landkreis nimmt dabei die überörtlichen kommunalen Aufgaben wahr.